Empfohlen für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln nach § 43 Infektionsschutzgesetz
Wer mit Lebensmitteln arbeitet trägt eine große Verantwortung für das Wohl und die Gesundheit seiner Konsumenten. Eine Belehrung über den Umgang mit Lebensmitteln und Hygiene ist deshalb gesetzlich vorgeschrieben.
Um die verpflichtende Erstbelehrung und die zweijährliche Folgebelehrung abwechslungsreich zu gestalten, gibt es einen neuen Belehrungsfilm. Er ist mit seinem beigefügten Zusatzmaterial ein nachhaltiger Ratgeber im Umgang mit Lebensmitteln und Hygiene nach dem Infektionsschutzgesetz. Ein Begleiter, der in keiner Einrichtung fehlen sollte.
Der Belehrungsfilm thematisiert die gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte: Von der Händehygiene, zum Einsatz von Einmalhandschuhen, der Arbeitskleidung und der eigenen Körperhygiene, von Übertragungswegen über Krankheitssymptome, von der Meldepflicht bis zur Folgebelehrung.